Stuhltransportröhrchen mindestens zu einem Drittel füllen, 3 Stuhlproben im Abstand von 1 bis 3 Tagen empfohlen
Meldepflicht (Arzt):
keine Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz
Meldepflicht (Labor):
Namentlich ist der direkte oder indirekte Erregernachweis durch das Labor an das zuständige Gesundheitsamt zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen (§ 2 IfSAnpLVO M-V).
Indikationen:
extraintestinale Amöbiasis (z.B. Leberabszesse)
Untersuchungsmaterialien:
Serum
Nachweisverfahren:
Antikörper-Nachweis
Meldepflicht (Arzt):
keine Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz
Meldepflicht (Labor):
Namentlich ist der direkte oder indirekte Erregernachweis durch das Labor an das zuständige Gesundheitsamt zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen (§ 2 IfSAnpLVO M-V).
Stuhltransportröhrchen mindestens zu einem Drittel füllen, 3 Stuhlproben im Abstand von 1 bis 3 Tagen empfohlen
Meldepflicht (Arzt):
keine Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz
Meldepflicht (Labor):
Namentlich ist der direkte oder indirekte Erregernachweis durch das Labor an das zuständige Gesundheitsamt zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen (§ 2 IfSAnpLVO M-V).
Indikationen:
extraintestinale Amöbiasis (z.B. Leberabszesse)
Untersuchungsmaterialien:
Serum
Nachweisverfahren:
Antikörper-Nachweis
Meldepflicht (Arzt):
keine Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz
Meldepflicht (Labor):
Namentlich ist der direkte oder indirekte Erregernachweis durch das Labor an das zuständige Gesundheitsamt zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen (§ 2 IfSAnpLVO M-V).